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o. J. o. T. (Breslau).

1321.

Heinrich von Baruth Propst und Arnold von Protzan can. Wrat., Administratoren in spirit., ermahnen den Pfarrer von Neisse, in der dortigen Diöcese die Beginen, die, ohne conventicula zu machen, in ihren Hospizen bleiben, nicht zu stören und daran zu hindern, ihrem Lebensunterhalte nachzugehen. Auch in Breslau wohnten 6, 8 oder mehrere zusammen und würden von den Ausstellern den Festsetzungen des Konzils von Vienne entsprechend nicht gehindert.

Aus dem Formelbuche Arnolds von Protzan mitgetheilt von Wattenbach Cod. dipl. Siles. V, 253. Der Anschluss an die vorstehende Urkunde als an die erste Erwähnung der beiden Administratoren dürfte gerechtfertigt erscheinen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.